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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 sowie das Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996, beide in der jeweils gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer Angebote bzw. unserer Tätigkeit, sie gelten zwischen Real 2000 und Ihnen als Interessent, Kunde/Auftraggeber oder Geschäftspartner als vereinbart.

2. Angebote und Besichtigungen sind kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf, -vermietung oder –verpachtung etc. bleibt vorbehalten.

3. Alle unsere Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der Objekteigentümer, Verfügungsberechtigten bzw. dritter Personen, Ämter/Behörden beruhen, können wir keine Gewähr leisten. Alle angegebenen Preise und Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler.

4. Ist Ihnen als Angebotsempfänger ein von uns angebotenes Objekt zu diesen Bedingungen bekannt, ersuchen wir Sie uns dies unverzüglich nachweislich mitzuteilen, andernfalls gilt unsere Angebotsstellung als anerkannt.

5. Gemäß § 7 MaklerG entsteht mit der Herstellung der Willensübereinstimmung (angenommenes Kauf- oder Mietanbot, mündliche Einigung, etc.) über das von uns angebotene Objekt die Pflicht und Frist zur Zahlung der Maklerprovision. Sie entsteht unabhängig von unserer Leistung und bleibt bestehen, wenn eine solche Einigung rückgängig gemacht wird. Bei einseitigem Rücktritt haftet der Zurücktretende für die Gesamtprovision.

6. Unser Provisionsanspruch bleibt für alle Vertragsparteien 36 Monate nach der letzten nachweislichen Vermittlungstätigkeit unsererseits (z.B. Übermittlung weiterer Details) aufrecht, auch wenn kein Maklervertrag vorliegt oder dieser zwischenzeitlich endete.


7. Der Provisionsanspruch entsteht auch

  • wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
  • wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt mit dem von uns vermittelten Vertragspartner zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 MaklerG fällt, 
  • wenn ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird, so besteht hinsichtlich dieser neuen Teile der volle Provisionsanspruch. 

 

8. Jede Weitergabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Andernfalls haftet der Empfänger unseres Angebotes bzw. unserer Auftragsbestätigung für die Vermittlungsprovision.

9. Wir behalten uns das Recht vor, andere Maklerunternehmen in den Geschäftsfall einzubeziehen. Daraus entstehen keinem unserer Auftraggeber Mehrkosten.

10. Entgegenkommende Honorarvereinbarungen gelten nur bei fristgerechter ordnungsgemäßer Bezahlung. Bei etwaigem Zahlungsverzug gelten die offiziellen Honorarsätze entsprechend der Immobilienmakler-Verordnung. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

11. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eisenstadt. Die Bestimmungen des § 14 KSchG bleiben unberührt.

13. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.